Die Fritz Thyssen Stiftung unterstützt sachlich und zeitlich befristete Forschungsprojekte. Berechtigt zur Antragsstellung für Personal-, Sach- und Reisemittel sind Wissenschaftler*innen an Hochschulen oder gemeinnützigen Forschungseinrichtungen aus dem In- und Ausland. Thematisch ist eine Antragsstellung in den folgenden Förderbereichen möglich:
- Geschichte, Sprache und Kultur,
- Staat, Wirtschaft & Gesellschaft.
Weiterführende Informationen zu den Förderbereichen finden Sie auf der Website der Fritz Thyssen Stiftung.
Projektanträge können jährlich vorgelegt werden bis zum
- 1. Februar und 1. September
Bewerbungsschluss: 1. September 2025