Zulassung zur Promotion

Wenn Sie sich entschieden haben, an einer Fakultät der Leibniz Universität zu promovieren, sollten Sie sich möglichst frühzeitig formal anmelden, um Rechtssicherheit zu haben. Die Anmeldung umfasst die Annahme als Doktorand*in bei den Fakultäten sowie die Immatrikulation als Promotionsstudierende beim Immatrikulationsamt.

Schritt 1

Die Annahme als Doktorand*in

Die Annahme als Doktorand*in setzt an allen Fakultäten der Leibniz Universität eine erfolgreich abgeschlossene Master-, Diplom-, Magister- oder Staatsexamensprüfung voraus. Mögliche weitere Zulassungswege sowie alle weiteren Anforderungen für die Annahme sind in den Promotionsordnungen geregelt.


Für die Annahme als Doktorand*in ist in der Regel mindestens die schriftliche Betreuungszusage eines Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin, in der Regel jedoch eine Betreuungsvereinbarung notwendig. Letzteres ist eine schriftliche Vereinbarung, die die Betreuung der Promotion für beide Seiten transparent gestaltet. Sie regelt Rechte und Pflichten der Promovierenden und der Betreuenden. Enthalten sind Angaben zur Person, zum Gegenstand/Thema der Arbeit, zum Zeitplan sowie zur Regelmäßigkeit und Art von Betreuungsgesprächen und Fortschrittsberichten.


Es wird dringend empfohlen, den Doktorandenstatus gleich zu Beginn der Promotion zu erwerben, um formale Probleme auszuschließen und die Verantwortlichkeiten klar zu regeln. Durch die Annahme als Doktorand*in erkennt die Fakultät an, dass Sie aufgrund Ihrer Vorleistungen das Recht haben, promovieren zu dürfen. Darüber hinaus verpflichtet sich die Fakultät, die Betreuung ihrer Promotion im Falle unvorhergesehener Ereignisse zu garantieren.

Schritt 2

Immatrikulation als Promotionsstudierende(r)

Laut Niedersächsischem Hochschulgesetz haben sich Doktorand*innen als Promotionsstudierende einzuschreiben (NHG § 9 Abs. 2 Satz 4). Dies gilt auch für Promovierende, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Leibniz Universität stehen (z.B. Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen). Die Immatrikulationsordnung der Leibniz Universität regelt die dazugehörigen Details insbesondere in §2 (Immatrikulationsordnung vom 24.08.2017).


Eine Immatrikulation als Promotionsstudent*in setzt die Annahme als Promovierende an einer Fakultät der Leibniz Universität voraus. Deswegen sollten sich Promovierende, die von ihrer Fakultät offiziell angenommen wurden, mit dem Annahmeschreiben schnellstmöglich immatrikulieren. Das Onlinebewerbungsportal (siehe "Zulassung und Einschreibung"), mit dem Sie sich jederzeit einschreiben können, finden Sie auch weiter unten auf dieser Seite.

Bei Fragen steht Ihnen das Team der Graduiertenakademie gerne zur Verfügung:

Ein Mitarbeiter der Graduiertenakademie in einem Korridor. / A Graduate Academy Team member in a corridor. Ein Mitarbeiter der Graduiertenakademie in einem Korridor. / A Graduate Academy Team member in a corridor. © Moritz Küstner/LUH
Alexander Munzig
Assistenz der Geschäftsführung
Teamassistent
Adresse
Wilhelm-Busch-Straße 22
30167 Hannover
Gebäude
Raum
006
Ein Mitarbeiter der Graduiertenakademie in einem Korridor. / A Graduate Academy Team member in a corridor. Ein Mitarbeiter der Graduiertenakademie in einem Korridor. / A Graduate Academy Team member in a corridor. © Moritz Küstner/LUH
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