Eine Beurlaubung von der Immatrikulation ist unter besonderen Bedingungen grundsätzlich auch während der Promotion möglich. Ausgeschlossen von dieser Möglichkeit sind das erste sowie das letzte Promotionssemester. Für die anderen Promotionssemester kann eine Beurlaubung in folgenden Fällen in Erwägung gezogen und beantragt werden:
- Wenn der erste Wohnsitz nicht in Hannover liegt.
- Wenn der Arbeitsvertrag mit einer anderen Einrichtung als der Leibniz Universität Hannover abgeschlossen ist.
In diesen Fällen kann ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Bitte benutzen Sie das dazugehörige Formular.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte an: promotion@i-amt.uni-hannover.de.